KI-Verordnung BI im Alltag.
Pflichten, Fristen und Grenzen.
Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) macht Unternehmen, die KI-Funktionen in BI-Werkzeugen nutzen, zu Betreibern. Seit 02.02.2025 müssen sie Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten ergreifen. Klassische Dashboards sind keine KI-Systeme. Die Pflichten für Hochrisiko-Anwendungen wie Personalentscheidungen gelten erst ab 02.12.2027, die Aufsicht übernehmen seit 02.08.2026 die Behörden.
- Für wen: BI-Verantwortliche, IT, Datenschutz und Fachbereiche im DACH-Mittelstand und in Konzernen, die Copilot, Fragen in natürlicher Sprache oder KI-Prognosen einsetzen.
- Im Überblick: Rollen, Artikel 4, Artikel 50, Hochrisiko-Bezug und Verbote, Fristen mit Stand, Angaben von 6 Herstellern und eine Checkliste als CSV. Keine Rechtsberatung.
- Zahl: Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten ab 02.12.2027 statt ab 02.08.2026 (Verordnung (EU) 2026/1744, Amtsblatt vom 24.07.2026).
- Weiter: Mitbestimmung und Datenschutz bei Copilot: Copilot in Power BI Datenschutz. Grundregeln für KI-Berichte: KI Dashboards. Reife von Agenten: KI-Agenten in der BI.
Was bedeutet die KI-Verordnung
für BI im Unternehmen?
Wer KI-Funktionen eines BI-Werkzeugs einsetzt, ist in der Regel Betreiber nach Artikel 3 Nummer 4 und muss Maßnahmen zur KI-Kompetenz ergreifen. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III hat die Verordnung (EU) 2026/1744 auf den 02.12.2027 verschoben, das ist keine Rechtsberatung.
Was für BI schon gilt
- Artikel 4: KI-Kompetenz für Beschäftigte und Beauftragte, seit 02.02.2025
- Artikel 5: Verbote, etwa Emotionsableitung am Arbeitsplatz
- Artikel 50: Transparenzpflichten seit 02.08.2026, überwiegend für Anbieter
- Aufsicht: Bundesnetzagentur ist seit 29.07.2026 Marktüberwachungsbehörde in Deutschland
Was später gilt oder selten zutrifft
- Artikel 26 für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III: ab 02.12.2027
- Klassische Dashboards, Kennzahlen und beschreibende Statistik: laut Leitlinien kein KI-System
- Hochrisiko nur, wenn KI Personen bewertet, etwa bei Einstellung, Leistung oder Kredit
- Bußgeldrahmen für Betreiber- und Transparenzpflichten: bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes
Quellen: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1689, Verordnung (EU) 2026/1744, EU-Kommission, Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz, Bundesnetzagentur, KI-Service Desk, abgerufen am 02.11.2026. Einordnung für BI von Find-Your-BI.
Fällt ein BI-Dashboard
unter die KI-Verordnung?
Maßgeblich ist Artikel 3 Nummer 1: ein maschinengestütztes System, das aus Eingaben ableitet, wie Ausgaben entstehen, etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen. Die Kommission hat dazu am 29.07.2025 nicht bindende Leitlinien veröffentlicht.
| Funktion | Einordnung | Begründung | Was Sie prüfen |
|---|---|---|---|
| Beschreibende Dashboards | Kein KI-System |
| Ob die Funktion nur beschreibt oder auch empfiehlt |
| Einfache Prognosen | Laut Leitlinien außerhalb der Definition | Leistung erreicht eine einfache statistische Lernregel, etwa der historische Mittelwert als Prognose (Randnummern 49 und 50) |
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| Fragen in natürlicher SpracheCopilot, Spotter, Genie | Entspricht der Definition in Artikel 3 Nummer 1 | Erzeugen mit Sprachmodellen Inhalte und Empfehlungen aus Ihren Eingaben | Mehr dazu unter BI mit KI fragen |
| Agenten und Schnittstellen | Hängt vom System ab, das die Ausgabe erzeugt |
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Quellen: EU-Kommission, Leitlinien zur Definition eines KI-Systems, Mitteilung C(2025) 5053 vom 29.07.2025, Volltext der Leitlinien, abgerufen am 02.11.2026. Die Einordnung der Assistenten in Karte 03 ist eine Einschätzung von Find-Your-BI.
Was sagen BI-Hersteller zu ihrer
Rolle unter der KI-Verordnung?
Sechs Hersteller im Auszug, alphabetisch und ohne Wertung. Auswahlprinzip: Bezug zum DACH-Raum, eine Herstellerseite zur KI-Verordnung oder KI-Datenhaltung und jede Bauart. Weitere Werkzeuge im BI-Software-Katalog und im kostenlosen BI-Matching.
| Hersteller | Aussage zur Rolle | Aussage zu Einstufung und Einsatz | Unterstützung für Kunden | Profil |
|---|---|---|---|---|
| DatabricksAI/BI und Genie |
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| Zum Profil → |
| LookerGoogle Cloud |
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| Zum Profil → |
| Microsoft Power BICopilot |
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| Zum Profil → |
| Qlik SenseQlik Answers und Assistenten |
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| Zum Profil → |
| SnowflakeCortex AI |
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| ThoughtSpotSpotter |
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| Zum Profil → |
Quellen: Databricks, Responsible AI, Google Cloud, EU AI Act und Blogbeitrag, Microsoft Trust Center, Qlik, Trust and AI, Snowflake, Datensouveränität in Europa, ThoughtSpot, EU AI Act, jeweils abgerufen am 02.11.2026. Die ThoughtSpot-Seite nennt für die Hochrisiko-Pflichten noch den 02.08.2026, nach Verordnung (EU) 2026/1744 gilt für Anhang III der 02.12.2027. Herstellerangaben, ohne Gewähr. Die Einstufung Ihres Einsatzes bleibt Ihre Aufgabe.
Welche Fristen gelten
für die KI-Verordnung?
Die Verschiebung ist kein Vorschlag mehr: Die Kommission hatte sie am 19.11.2025 vorgeschlagen, die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 08.07.2026 hat sie beschlossen. Sie wurde am 24.07.2026 veröffentlicht und gilt seit 27.07.2026.
| Datum | Was ab diesem Tag gilt | Bedeutung für BI | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 02.02.2025 |
| Schulung und Dokumentation für Nutzer von Copilot und ähnlichen Funktionen | Artikel 113 Absatz 3 Buchstabe a |
| 27.07.2026 |
| Artikel 4 verlangt Unterstützung der KI-Kompetenz, kein garantiertes Niveau | Artikel 4 der Verordnung (EU) 2026/1744 |
| 29.07.2026 |
| Ansprechstelle für Unternehmen ist der KI-Service Desk | § 2 KI-MIG |
| 02.08.2026 |
| Kennzeichnung von KI-Ausgaben und Hinweis auf KI-Interaktion, vor allem bei Anbietern | Artikel 113 Absatz 2 |
| 02.12.2026 |
| Altsysteme werden erst bis dahin gekennzeichnet, die neuen Verbote berühren BI kaum | Artikel 111 Absatz 4, Artikel 113 Absatz 3 Buchstabe a |
| 02.12.2027 |
| Personal-, Kredit- und Bildungsanwendungen mit KI | Artikel 113 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer i |
| 02.08.2028 | Hochrisiko-Systeme als Sicherheitsbauteil von Produkten nach Anhang I | Für BI meist ohne Bedeutung | Artikel 113 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer ii |
Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689, Verordnung (EU) 2026/1744, beide in der Fassung des Amtsblatts, KI-MIG und Bundesnetzagentur, EU-Kommission, Zeitplan, abgerufen am 02.11.2026. Ob weitere Änderungen folgen, ist offen; prüfen Sie die Termine vor jeder Entscheidung gegen EUR-Lex.
Welche Pflichten haben Unternehmen
beim Einsatz von KI im BI?
Die meisten BI-Teams sind Betreiber, also Verwender in eigener Verantwortung (Artikel 3 Nummer 4). Anbieter sind sie bei Entwicklung unter eigenem Namen, auch zum Eigengebrauch, etwa beim selbst gebauten Daten-Assistenten mit Sprachmodell (Nummern 3 und 11).
| Pflicht | Kernpflicht | Weitere Angaben | Umsetzung im BI |
|---|---|---|---|
| KI-KompetenzArtikel 4 · gilt |
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| TransparenzArtikel 50 · gilt seit 02.08.2026 |
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| Eigenen Assistenten für Kunden oder Beschäftigte als KI kennzeichnen, Anbieterpflichten prüfen |
| VerboteArtikel 5 · gilt | Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz, außer aus medizinischen Gründen oder Sicherheitsgründen (Absatz 1 Buchstabe f) | Soziale Bewertung von Personen mit unverhältnismäßiger Benachteiligung (Absatz 1 Buchstabe c) |
|
| Betreiber von Hochrisiko-SystemenArtikel 26 · ab 02.12.2027 |
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| Einordnung je Werkzeug in der Checkliste festhalten |
| Vom Betreiber zum AnbieterArtikel 25 · Rollenwechsel | Betreiber gelten als Anbieter, wenn sie das System mit eigenem Namen versehen, wesentlich verändern oder den Zweck hochriskant ändern (Absatz 1) | Beispiel: Ein allgemeiner Assistent bewertet Bewerber (Einordnung von Find-Your-BI) |
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Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 3, 4, 5, 25, 26 und 50 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 (EUR-Lex, EUR-Lex), EU-Kommission, KI-Kompetenz, Bundesnetzagentur, KI-Kompetenz, abgerufen am 02.11.2026.
Wann berührt eine BI-Auswertung
Hochrisiko-Systeme?
Eine BI-Auswertung berührt Hochrisiko nur, wenn ein KI-System Personen bewertet oder Entscheidungen über sie vorbereitet, und zwar in einem Bereich von Anhang III. Umsatz, Lager oder Produktion liegen außerhalb.
| Bereich | Hochrisiko sind KI-Systeme für … | BI-Beispiele |
|---|---|---|
| Personal und LeistungBeschäftigung · Anhang III Nummer 4 Buchstaben a und b |
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| KreditwürdigkeitKredit · Anhang III Nummer 5 Buchstabe b |
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| Risikobewertung und PreisbildungVersicherung · Anhang III Nummer 5 Buchstabe c |
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| Bildung und BiometrieSelten im BI · Anhang III Nummern 1 und 3 |
| BI-Bezug: nur bei Bildungsträgern oder Sonderfällen |
| AusnahmenArtikel 6 Absatz 3 | Ausgenommen: Systeme mit eng gefassten Verfahrensaufgaben oder vorbereitenden Aufgaben | Nie ausgenommen: Profiling natürlicher Personen |
Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 6, 26 und 27 sowie Anhang III (EUR-Lex), abgerufen am 02.11.2026. Die Kommission hat Leitlinien zur Einstufung mit Beispielen als Konsultationsfassung vorgelegt (Veröffentlichung 19.05.2026, Konsultation bis 23.07.2026), die endgültige Fassung steht laut Kommissionsseite noch aus. Die BI-Beispiele sind Einordnungen von Find-Your-BI.
Wie hoch kann ein Bußgeld
nach der KI-Verordnung ausfallen?
Die Obergrenze hängt von der Art des Verstoßes und vom Unternehmen ab. Die Beispiele nehmen Umsätze an, die tatsächliche Höhe legen Behörden im Einzelfall fest (Absatz 7).
| Fall | Rechenweg | Obergrenze |
|---|---|---|
| Betreiberpflichten (Artikel 26) und Transparenzpflichten (Artikel 50)Artikel 99 Absatz 4 | Höherer Betrag aus 15 Mio. € und 3 % des weltweiten Jahresumsatzes | 15 Mio. € oder 3 % |
| Verbote nach Artikel 5Artikel 99 Absatz 3 | Grenze bei 35 Mio. € oder 7 % | 35 Mio. € oder 7 % |
| KMU und kleine Midcap-UnternehmenArtikel 99 Absätze 6 und 6a | Es gilt jeweils der niedrigere Betrag | niedrigerer Betrag |
| Beispiel: KMU mit 20 Mio. € JahresumsatzArtikel 99 Absatz 6 | 3 % × 20 Mio. € = 0,6 Mio. €, bei KMU niedriger als 15 Mio. € und daher maßgeblich | 600.000 € |
| Beispiel: Unternehmen mit 200 Mio. € Jahresumsatz, kein KMUArtikel 99 Absatz 4 | 3 % × 200 Mio. € = 6 Mio. €, der höhere Betrag 15 Mio. € gilt | 15 Mio. € |
| Beispiel: Konzern mit 1.500 Mio. € JahresumsatzArtikel 99 Absatz 4 | 3 % × 1.500 Mio. € = 45 Mio. €, höher als 15 Mio. € und daher maßgeblich | 45 Mio. € |
Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 99 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 (EUR-Lex, EUR-Lex), abgerufen am 02.11.2026. Für Artikel 4 legen die Mitgliedstaaten die Sanktionen fest (Artikel 99 Absatz 1); die Kommission nennt dafür die nationalen Marktüberwachungsbehörden. Rechenbeispiel mit angenommenen Umsätzen.
KI-Einsatz im BI dokumentieren:
Checkliste zum Herunterladen.
Legen Sie je KI-Funktion eine Zeile an: Werkzeug, Zweck, Daten, Rolle und Risikoklasse, Schulung und Verantwortlicher. Die Tabelle enthält eine Ausfüllhilfe und zwei Beispiele, die CSV-Datei liefert dieselbe Struktur zum Weiterbearbeiten.
| Werkzeug | Zweck | Daten | Rolle und Risikoklasse | Schulung | Verantwortlicher |
|---|---|---|---|---|---|
| Ausfüllhilfe | Wofür wird die KI-Funktion genutzt? | Welche Daten gehen hinein, personenbezogen, Beschäftigte, Kunden? | Betreiber oder Anbieter? Verbot, Hochrisiko nach Anhang III, Transparenz oder keine besondere Pflicht? | Wer ist wann geschult, wo steht der Nachweis? | Wer entscheidet über Einsatz und Änderung? |
| Beispiel: Copilot in Power BI | Berichte zusammenfassen, Visuals vorschlagen | Freigegebene Semantikmodelle, keine Personalakten | Betreiber, keine Anwendung nach Anhang III | Kurzschulung zu Grenzen der Antworten, Teilnehmerliste | Leitung BI |
| Beispiel: Bewerber-Scoring im Dashboard | Bewerbungen bewerten | Bewerberdaten, personenbezogen | Anhang III Nummer 4 Buchstabe a: Hochrisiko ab 02.12.2027, Rolle nach Artikel 25 klären | Schulung zur menschlichen Aufsicht nach Artikel 26 Absatz 2 | Personalleitung und Datenschutz |
Die Datei öffnet in Excel oder LibreOffice. Ersetzen Sie die Beispielzeilen durch Ihre Werkzeuge.
Aufbau nach Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 3, 4, 25 und 26 sowie Anhang III, abgerufen am 02.11.2026. Hilfe bei der Einordnung bietet der KI-Compliance Kompass der Bundesnetzagentur. Vorlage von Find-Your-BI.
KI-Einsatz im BI prüfen:
in fünf Schritten zur Einordnung.
Gehen Sie je Werkzeug in dieser Reihenfolge vor und halten Sie das Ergebnis in der Checkliste fest. Wie Sie Werkzeuge vorab bewerten, beschreibt BI auswählen.
Inventar anlegen
Listen Sie jedes BI-Werkzeug mit KI-Funktion, auch Zusammenfassungen und Assistenten, mit Zweck und Datenquellen.
KI-System prüfen
Entscheiden Sie je Funktion, ob sie aus Eingaben Ausgaben ableitet (Artikel 3 Nummer 1) oder nur beschreibt (Leitlinien, Randnummern 46 und 47).
Rolle bestimmen
Betreiber bei Nutzung in eigener Verantwortung, Anbieter bei Eigenbau unter eigenem Namen (Artikel 3 Nummern 3 und 4).
Risikoklasse zuordnen
Verbot (Artikel 5), Hochrisiko (Artikel 6 und Anhang III), Transparenz (Artikel 50) oder keine besondere Pflicht, mit Hilfe des KI-Compliance Kompasses.
Maßnahmen festlegen
Schulung nach Artikel 4, Verantwortliche, Betriebsrat und Datenschutz einbinden, Prüftermin setzen, Details unter Copilot in Power BI Datenschutz.
Unterstützung bieten BI-Auswahlberatung und BI-Partner finden. Netzwerk: Softwareauswahl und Vendor-Management.
Typische Fehler bei der
KI-Verordnung im BI.
Die häufigsten Fehler sind zu viel Sorge um klassische Dashboards, zu wenig Sorge um Artikel 4 und der Glaube, die Verschiebung betreffe alles.
Jedes Dashboard als KI-System
- Beschreibende Auswertungen sind laut Leitlinien keine KI-Systeme.
- Folge: Aufwand ohne Pflicht.
- Besser: Definition prüfen, bevor Sie Aufwand betreiben.
Alles gilt erst 2027
- Die Verschiebung betrifft nur Hochrisiko nach Anhang III.
- Folge: Artikel 4, Verbote und Artikel 50 gelten schon und werden übersehen.
- Besser: Termine je Pflicht prüfen.
Schulung ohne Aufzeichnung
- Ein Zertifikat ist nicht nötig, die Maßnahmen sollten aber belegt sein.
- Folge: Schulungen lassen sich nicht nachweisen.
- Besser: Interne Aufzeichnung führen, die Kommission nennt sie als Möglichkeit.
Zweck still geändert
- Ein Assistent bewertet plötzlich Bewerber oder Leistung.
- Folge: Er kann in den Hochrisiko-Bereich wechseln (Artikel 25).
- Besser: Zweck je Werkzeug schriftlich festhalten.
Herstellerseite als Entlastung
- Hersteller erklären ihre Rolle als Anbieter, mehrere nennen ihre KI nicht für Hochrisiko-Zwecke vorgesehen.
- Folge: Ihre Pflichten als Betreiber bleiben bei Ihnen.
- Besser: Assistenten für Bewerber, Leistung oder Kredite in der Demo klären.
Betriebsrat vergessen
- Bei Hochrisiko am Arbeitsplatz sind Arbeitnehmervertreter vorab zu informieren (Artikel 26 Absatz 7).
- Besser: Mitbestimmung nach BetrVG klären, siehe Copilot in Power BI Datenschutz.
Einordnung von Find-Your-BI, Stand November 2026. Grundlagen laut Verordnung (EU) 2024/1689 und Kommission, abgerufen am 02.11.2026.
Häufige Fragen
direkt beantwortet.
Was ist die KI-Verordnung und was bedeutet sie für BI?
Die KI-Verordnung ist die Verordnung (EU) 2024/1689 und regelt Entwicklung und Einsatz von KI-Systemen nach Risikostufen. Für BI bedeutet sie: Wer KI-Funktionen wie Copilot oder Assistenten nutzt, ist Betreiber und muss seit 02.02.2025 Maßnahmen zur KI-Kompetenz ergreifen. Klassische Dashboards sind keine KI-Systeme. Hochrisiko-Pflichten betreffen nur Anwendungen wie Personalentscheidungen oder Kreditwürdigkeit und gelten ab 02.12.2027 (EUR-Lex, abgerufen am 02.11.2026). Eine Übersicht der Termine finden Sie im Abschnitt Fristen, Hintergründe auch bei BI-Trends.
Gilt die KI-Verordnung für BI-Software und Dashboards?
Sie gilt für BI-Funktionen, die als KI-System im Sinne von Artikel 3 Nummer 1 gelten, also aus Eingaben Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte oder Empfehlungen ableiten. Ein Dashboard, das nur Umsatz, Durchschnitt und Trends beschreibt, ist laut Leitlinien der Kommission (Randnummer 47) kein KI-System. Assistenten mit Sprachmodell, Anomalieerkennung oder trainierte Prognosen sind einzeln zu prüfen. Entscheidend ist die Funktion, nicht der Produktname, deshalb stufen Sie je Funktion ein. Stand der Leitlinien: Mitteilung vom 29.07.2025, nicht bindend, abgerufen am 02.11.2026.
Bin ich Betreiber oder Anbieter, wenn ich Copilot in Power BI nutze?
Sie sind Betreiber, wenn Sie ein KI-System in eigener Verantwortung verwenden (Artikel 3 Nummer 4), und Anbieter nur, wenn Sie ein System entwickeln oder entwickeln lassen und unter eigenem Namen in Betrieb nehmen (Nummer 3), auch zum Eigengebrauch (Nummer 11). Bei Copilot verwenden Sie das System von Microsoft, die Betreiberrolle liegt nahe. Ein selbst gebauter Assistent mit Sprachmodell kann dagegen Anbieterpflichten auslösen. Klären Sie die Rolle je Werkzeug schriftlich, keine Rechtsberatung.
Was verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung von Unternehmen?
Artikel 4 verlangt von Anbietern und Betreibern, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz von Personal und Beauftragten zu unterstützen. Seit der Änderung durch Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026, muss niemand ein bestimmtes Niveau garantieren. Die Pflicht gilt seit 02.02.2025, die Behörden überwachen sie seit 02.08.2026 (EU-Kommission, abgerufen am 02.11.2026). Gemeint sind alle, die in Ihrem Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen, auch Dienstleister. Praktisch sind eine Kurzschulung zu Grenzen der Antworten und eine Teilnehmerliste ein belegbarer Anfang.
Brauche ich ein Zertifikat oder einen KI-Beauftragten für Artikel 4?
Nein, laut EU-Kommission ist kein Zertifikat nötig, Unternehmen können interne Aufzeichnungen zu Schulungen und anderen Maßnahmen führen. Ein KI-Beauftragter oder ein KI-Gremium ist nach Artikel 4 nicht vorgeschrieben. Die Maßnahmen müssen zu Ihren Systemen, Ihrem Personal und Ihrem Einsatzkontext passen (Artikel 4 Absatz 1). Auch die Bundesnetzagentur schreibt keine standardisierten Trainings und keine Zertifizierungspflicht vor, empfiehlt aber, die getroffenen Maßnahmen zu dokumentieren. Quellen: Kommission, Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz, Stand 20.10.2026, und Bundesnetzagentur, abgerufen am 02.11.2026.
Wann gelten die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung?
Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten ab 02.12.2027, für Systeme nach Anhang I als Sicherheitsbauteil von Produkten ab 02.08.2028. Das regelt Artikel 113 Absatz 3 Buchstabe c in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, im Amtsblatt veröffentlicht am 24.07.2026 (EUR-Lex, abgerufen am 02.11.2026). Ursprünglich war der 02.08.2026 vorgesehen. Für BI ist Anhang III relevant, etwa bei Personal- oder Kredit-Scoring mit KI. Die Kommission nennt dieselben Termine auf ihrer Seite zum Rechtsrahmen (Stand 19.10.2026).
Wurde die KI-Verordnung verschoben?
Teilweise: Die Hochrisiko-Pflichten wurden verschoben, andere Teile nicht. Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 08.07.2026 verlegt Anhang III auf den 02.12.2027 und Anhang I auf den 02.08.2028. Artikel 4 gilt seit 02.02.2025, die Verbote ebenso, die allgemeine Geltung und Artikel 50 begannen am 02.08.2026. Für generative Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt die Kennzeichnungspflicht des Artikels 50 Absatz 2 bis 02.12.2026 (EUR-Lex, abgerufen am 02.11.2026). Prüfen Sie die Termine vor jeder Planung erneut gegen EUR-Lex.
Ist Copilot in Power BI ein Hochrisiko-System?
Ob ein Einsatz hochriskant ist, bestimmt der Zweck nach Anhang III, nicht das Werkzeug. Zusammenfassungen von Umsatzberichten berühren keinen Anhang-III-Bereich. Wird ein Assistent für Bewerberauswahl, Leistungsbewertung oder Kreditwürdigkeit eingesetzt, kann der Einsatz hochriskant sein, und der Betreiber kann nach Artikel 25 zum Anbieter werden. Prüfen Sie dafür den Zweck jeder Funktion und halten Sie ihn fest. Mehrere Hersteller schreiben, ihre KI sei nicht für Hochrisiko-Zwecke vorgesehen (Herstellerseiten, abgerufen am 02.11.2026). Kontext zu Copilot: {CD}.
Wann berühren BI-Auswertungen Hochrisiko-Bereiche?
Wenn ein KI-System Personen bewertet oder Entscheidungen über sie vorbereitet, und zwar in einem Bereich von Anhang III, zum Beispiel Beschäftigung (Nummer 4), Kreditwürdigkeit natürlicher Personen (Nummer 5 Buchstabe b) oder Versicherungsprämien in Lebens- und Krankenversicherung (Buchstabe c). Aggregierte Kennzahlen ohne KI-Bewertung einzelner Personen liegen außerhalb, ein KI-Scoring im Forderungsmanagement kann dazugehören. Artikel 6 Absatz 3 sieht Ausnahmen vor, nicht aber bei Profiling natürlicher Personen (EUR-Lex, abgerufen am 02.11.2026).
Welche Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten für BI?
Artikel 50 gilt seit 02.08.2026. Anbieter müssen KI-Systeme so gestalten, dass Menschen eine KI-Interaktion erkennen, und KI-erzeugte Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen. Betreiber informieren bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung und legen Deepfakes offen. Nach dem Wortlaut betrifft die Offenlegung von KI-Texten solche, die veröffentlicht werden, um die Allgemeinheit zu informieren, nicht interne Berichte (Einordnung von Find-Your-BI). Hinweise müssen spätestens bei der ersten Interaktion erfolgen. Wer einen eigenen Assistenten für Kunden baut, prüft die Anbieterpflichten (EUR-Lex, abgerufen am 02.11.2026).
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die KI-Verordnung?
Für Verstöße gegen Betreiberpflichten nach Artikel 26 und Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten Bußgelder bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist, bei KMU der niedrigere. Verbote nach Artikel 5 bis 35 Mio. € oder 7 %. Für Artikel 4 regeln die Mitgliedstaaten die Sanktionen (Artikel 99, EUR-Lex, abgerufen am 02.11.2026). Die Höhe legen Behörden im Einzelfall nach Art, Schwere und Dauer des Verstoßes sowie den Umständen fest.
Wer überwacht die KI-Verordnung in Deutschland?
Die Bundesnetzagentur ist nach § 2 des KI-MIG die zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Das KI-MIG vom 22.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 223) gilt seit 29.07.2026. Ausnahmen gibt es unter anderem für die BaFin bei beaufsichtigten Finanzunternehmen und eine eigene Kammer für bestimmte Hochrisiko-Bereiche. Beschwerden nimmt die Bundesnetzagentur ebenfalls entgegen. Die Bundesnetzagentur betreibt den KI-Service Desk mit einem KI-Compliance Kompass für die erste Einordnung (gesetze-im-internet.de und Bundesnetzagentur, abgerufen am 02.11.2026).
Wie dokumentiere ich den KI-Einsatz im BI?
Führen Sie je KI-Funktion eine Zeile mit Werkzeug, Zweck, Daten, Rolle und Risikoklasse, Schulung und Verantwortlichem. Die Checkliste oben liefert diese Struktur als CSV. Ergänzen Sie Datenschutz und Mitbestimmung nach Copilot in Power BI Datenschutz und prüfen Sie den Einsatzort der Daten, mehr unter BI EU-Hosting. Die Kommission nennt interne Aufzeichnungen zu Schulungen als Möglichkeit (Stand 20.10.2026). Legen Sie einen Prüftermin fest und aktualisieren Sie die Liste bei jedem neuen Werkzeug. Die Vorlage ist keine Rechtsberatung, die Einordnung klärt Ihre Rechtsabteilung.
Das passende BI-Werkzeug
für Ihren KI-Einsatz.
Das BI Selection Portal ist das Werkzeug für die Softwareauswahl: Anforderungen sammeln, eine begründete Shortlist erhalten, Demos bewerten, den Vertrag prüfen und alles nachvollziehbar dokumentieren. KI-Funktionen laufen mit eigenen, lokal betriebenen Modellen.